Schulleitung: Peter Schwarze
Webseite: www.gymnasium-twistringen.de
Die Stiftung Katholische Schulen vernetzt Schulen in katholischer Trägerschaft und informiert über Gestaltungen und Ereignisse, soweit diese öffentlich zugänglich sind. Ein Beispiel für eine gemeinsame Trägerschaft stellt das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium in Twistringen dar. Hier hat der kommunale Schulträger die Schulträgerschaft dem kirchlichen Träger übertragen, ohne zugleich die Verantwortung für Schulgebäude und Sachkosten abzugeben. Die personelle und inhaltliche Gestaltung dieser Schule als Schule in freier Trägerschaft liegt beim kirchlichen Schulträger.
Schulform: Gymnasium, in der Sek. I dreizügig, in der Sek. II vierzügig
Rechtsform: von 2004-2010: öffentliches Gymnasium. Seit 01.08.2010: Anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft. Aufgrund der Zusatzvereinbarung zu Art. 7 des Niedersachsenkonkordats § 5 (4) trägt das Land die persönlichen Kosten des lehrenden Personals, sofern die Zahl der Lehrkräfte in Relation zu den Schüler:innen nicht den Mittelwert an öffentlichen Gymnasien übersteigt. Dies beinhaltet auch die Kosten in der passiven Dienstzeit. Für diese Vereinbarung gilt der Dank an den damaligen MP des Landes, Christian Wulff.
Kirchlichter Schulträger: Schulstiftung im Bistum Osnabrück
Öffentlicher Schulträger: Stadt Twistringen nach Übertragung der Trägerschaft durch den Landesreis Diepholz gemäß § 103 NSchG
Trägerkonstruktion: Unselbstständige Unterstiftung der Schulstiftung, um die öffentlichen Schulträger Stadt und Landkreis an Entscheidungen zu beteiligen, die die Schule betreffen, z.B.:
– Schulentwicklung, z.B. Zügigkeit der Schule
– Besetzung der Stelle der/ des Schulleiter:in und der/ des stellvertretenden Schulleiter:in
– Leitbild der Schule
Mitglieder des Entscheidungsgremiums der Unterstiftung sind:
– Bürgermeister:in der Stadt Twistringen oder eine Vertretung
– Landrätin/-rat des Kreises Diepholz oder eine Vertretung
– Schulstiftung im Bistum Osnabrück
– Schulleiterin
– MAV-Vertreter:in
– Elternvertreter:in
– Vertreter:in der örtlichen Pfarrei
Finanzierung:
– Gebäude: zunächst PPP-Modell der Stadt mit der Prien-Gruppe
– Mitarbeitende im Sekretariat/ technische Dienste: Stadt Twistringen (dadurch auch Vertretungsregelungen mit Personal kommunaler Schulen möglich).
– Sachkosten: Landkreis & Stadt; Zuschuss pro Schüler:in in gleicher Höhe wie an öffentlichen Gymnasien des Landkreises
– Kosten lehrendes Personal: Schulstiftung im Verbund mit Personalkostenerstattung des Landes
– Christliches Schulprofil und besondere Angebote: Schulstiftung, z.B. Solitärbau Raum der Stille, Schulpastoral, Ganztagsangebote.
– Schüler:innenbeförderung: Landkreis
– Schulgeld durch Eltern: An der Schule wird kein Schulgeld erhoben, ein Förderverein unterstützt besondere Projekte und Anschaffungen