Schulfinanzierung der Schulen kirchlicher Trägerschaft
Das Thema „Vergleich der Schulfinanzierung zwischen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft“ ist mehr als kompliziert, da sowohl der Föderalismus in Deutschland mit seiner Finanzierung durch die Länder als auch die Finanzierungszahlen und -modalitäten in den Bistümern von einer großen Vielfalt Zeugnis geben.
Eine Feststellung aber trifft auf alle Bundesländer und Bistümer zu: Die katholischen Schulen werden nicht ausreichend finanziert!
Da die Stiftung Katholische Schulen in Deutschland der Meinung ist, dass das so nicht bleiben kann, setzt sie sich vehement für eine Verbesserung der Situation ein.
Eine einheitliche Forderung für alle Bistümer und Länder zu machen, ist nicht ganz leicht; denn sowohl die Kostenermittlung als auch der Kostenvergleich zwischen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sind ein schweres Unterfangen, da zwar aus allen Bundesländern Zahlen die Öffentlichkeit erreichen, diese aber auf Grund der unterschiedlichen Ermittlungsunterlagen in den einzelnen Bundesländern nicht unbedingt vergleichbar sind.
Das Statistische Bundesamt hat zuletzt 2022 die Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen ermittelt auf der Basis der Ausgaben für Personal, Sachaufwand und Investitionen auf das Haushaltsjahr bezogen.
Aber auch hier wird auf die nicht unbedingt mögliche Vergleichbarkeit hingewiesen, weil
– die Schüler/Lehrerrelation unterschiedlich ist.
– die Lehrkräfte unterschiedliche Deputatstunden haben.
– die Klassengrößen und die Schulstrukturen unterschiedlich sind.
– die Besoldungsstrukturen nicht identisch sind.
– die Lehrmittefreiheit nicht gleich ist.
– bauliche Investitionen sind dabei meistens nicht enthalten.
– Sachkosten unterschiedlich anfallen
Wenn der Vergleich bei den öffentlichen Schulen schon schwierig ist, so gilt das auch für die Schulen in freier Trägerschaft. In einigen Bistümern sind z.B. die Lehrkräfte verbeamtet, in anderen nicht. Das macht einen erheblichen Unterschied bei der Berechnung der Schülerkosten aus.
Dazu kommt, dass in einigen Bundesländern Elternbeiträge eingefordert werden dürfen in anderen nicht, was die jeweilige Kostenstruktur maßgeblich beeinflusst.
Auch haben sich in der Zeit seit 2022 in einigen Bundesländern manche Umstände verändert. Doch unter dem Strich bedeutet das immer noch nicht, dass diese Schulen jetzt ausreichend finanziert sind. Erschwerend kommt hinzu, dass alljährlich Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten anstehen.
Daher bleibt die Forderung nach einer ausreichenden Förderung bestehen. Bleibt die Frage nach dem Weg in die richtige Richtung.
1. Ein Zahlenwerk von großer Genauigkeit auf der Basis der Auskünfte der einzelnen Bistümer (könnte ein zeitraubender Weg sein und würde auch in der Umsetzung lange dauern).
2. Wir fordern eine einheitliche Bemessungsgrundlage und einigen uns auf das in BW mit den Verbänden gemeinsam erarbeitete Brutto-Kosten-Modell
3. Ein Mindeststandard von 95% muss einheitlich als Mindestwert für ganz Deutschland erreicht werden.
Die Schulstiftung wird die Verhandlungen um „Geld“ weder in den Bistümern noch in den Ländern führen, sie kann aber Tatsachen beschreiben, veröffentlichen und damit sicherlich einen positiven Druck in der Öffentlichkeit bei den Trägern und in der Politik zu Gunsten der Schulen in freier Trägerschaft erzeugen.
Dafür treten wir an!
Zu Ihrer Information: Die Stiftung hat ein kompaktes Finanzierungspapier erarbeitet, das die wichtigsten Aspekte zusammenfasst.
Bei Interesse stellen wir es Ihnen gerne zur Verfügung – melden Sie sich einfach unter kontakt@stiftung-katholische-schulen.de.